Kirchenkreisebene

Zur Kirchenkreisebene gehören alle Kreisjugendkonvente (KJK) der EJBO, die sich aus engagierten Jugendlichen aus den einzelnen Gemeinden zusammensetzen. Die Arbeit in den KJK's plant und koordiniert Veranstaltungen für Jugendliche im Kirchenkreis. 

Für den Kreisjugendkonvent (KJK) hat die Ordnung folgendes zu sagen:

Der KJK vertritt die Jugendarbeit im Kirchenkreis oder kirchenkreisübergreifend (ganz ähnlich wie die Gemeindejugendvertretung in den Gemeinden). Seine Mitglieder sind in der Mehrheit Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen aus den Kirchengemeinden. (Dazu kommen beipielsweise berufliche MitarbeiterInnen und Mitglieder des Kreiskirchenrats.)

Der KJK wirkt mit bei allen Fragen, die die Jugendarbeit im Kirchenkreis betreffen und ist vor entsprechenden Entscheidungen von Kreissynode bzw. Kreiskirchenrat zu hören. Die Kirchenkreise sollen sogar Ämter für Kinder- und Jugendarbeit bilden (das kann man sich wie ein Sekretariat vorstellen ... oder wie die Geschäftsstelle der ejbo) um die Jugendlichen zu unterstützen.

Was kann und darf ein KJK? Er plant, koordiniert und gestaltet gemeinsame Vorhaben im Kirchenkreis, fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden, unterstützt Projekte ... also quasi wie eine GJV in groß. Er berät über Fragen aus Kirche, Gesellschaft und Politik und kann dazu für die Evangelische Jugend des Kirchenkreises auch Stellung nehmen. Der KJK berät Kreissynode, Kreiskirchenrat und Gemeindekirchenräte in Fragen der Jugendarbeit; er wird bei der Besetzung von Stellen in der kreiskirchlichen Jugendarbeit von der Ausschreibung an beteiligt; bei der Wahl einer Kreisjugendpfarrerin oder eines Kreisjugendpfarrers kann er sogar Vorschläge machen. Der KJK plant die Geldmittel des Amtes / der Arbeitsstelle im Kirchenkreis mit und entscheidet über die Verwendung der Sachmittel für Jugendarbeit im Kirchenkreis.

Mit Empfehlungen, Eingaben und Anträgen kann sich der KJK an die Kreissynode wenden; er wirkt mit bei der Entscheidung über die Zusammenarbeit mit christlichen Vereinen und Verbänden. Der KJK wählt seine Vertretung in verschiedene Gremien. (Darunter am wichtigsten: Die Kreissynode - und die Stadtjugendversammlung Berlin oder Landesjugendkonvent Brandenburg-schlesische Oberlausitz)

Alles in allem ist der KJK ein mächtiges Ding. Was der KJK sonst noch kann und darf, das liest du am besten selbst in der Ordnung nach.

Hier gibt es eine Auflistung der Kreisjugendkonvente, von denen uns die Adresse der Homepage bekannt ist:

  • Jugendliche mit grünen Augen

Wenn du rausfinden willst, zu welchem Kirchenkreis du eigentlich gehörst, dann empfehle ich dir die Seite der EKBO. Dort kannst du auf der rechten Seite durch Adresseingabe oder durch klicken auf die richtige Stelle in der Karte ganz flugs deinen Kreis ausfindig machen. :)